Die Schulkonferenz
Das oberste Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulkonferenz.
In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus gewählten Vertretern der Lehrkräfte und Vertretern der Eltern zu gleichen Teilen (6+6) zusammen.
Die Schulleitung führt (ohne Stimmrecht) den Vorsitz. Nur bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Schulleitung.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz NRW (§ 66) geregelt. Die Schulkonferenz trifft alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind.
Zum Beispiel:
- Erlass einer Schulordnung
- Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit
- Festlegung der beweglichen Feiertage
- Einführung neuer Lernmittel, etc.
Mitglieder der Schulkonferenz
Mitglieder aus dem Kollegium
Vertreterinnen:
Mitglieder aus dem Kollegium
Vorsitz: Frau S. Marandi-Jansen
Frau Meerkamp
Frau Thomassek
Frau Pülmanns
Frau Klotzbach
Frau A. Hendricks
Frau Fenten
Vertreterinnen:
Frau Hermes
Frau Stammsen
Frau Sievert
Frau Thomassek
Frau Chatziliadou
Frau Jakubowski
Mitglieder aus der Elternschaft
Vertreterinnen:
Mitglieder aus der Elternschaft
Frau Sobierajski
Frau Link
Frau Butzmühlen
Frau Mitter
Frau Pleunis
Herr Mevißen
Frau Link
Frau Butzmühlen
Frau Mitter
Frau Pleunis
Herr Mevißen
Vertreterinnen:
Frau Scholz
Frau Dausel
Frau Hallecker
Frau Calaminus
Frau Pfannholzer
Frau Lichters